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Haben Sie gewusst...

20 Jahre Minerlguss Garantie
Garantiebedingungen der Maxxwell AG / Bädermax – Mein Luxusbad
Die Maxxwell Aktiengesellschaft, Bahnstraße 1, CH-8274 Tägerwilen gewährt eine 20 jährige Garantie auf seine Mineralguss-Produkte unter nachfolgenden Garantiebedingungen, insoweit sind Produkte anderer Hersteller von dieser Garantie ausgeschlossen.
A.) Garantieversprechen
Dieses Garantieversprechen wird ausschliesslich auf Mineralguss-Produkte der Maxxwell AG bezogen, die autorisierte und lizenzierte Produzenten und Weiterverarbeiter hergestellt und bearbeitet haben. Demzufolge auf alle Mineralguss-Produkte aus dem Bädermax-Programm die in der Materialbeschreibung mit „Mineralguss“ ausgewiesen sind.
B.) Garantieausschluss
Das Garantieversprechen unterliegt dem Ausschluss bei folgenden Kriterien:
-
Mangelhafte oder unzureichende Pflege und Zustanderhaltung, insbesondere
Schäden durch Verwendung von Laugen oder Säuren, sowie fehlende Instandhaltung
nach den Hinweisen des Herstellers und Verkäufers.
(diese sind auf der Internetseite https://www.baedermax.ch/ frei abrufbar) - Eigenmächtige Vornahme von Veränderungen, Modifizierungen und unautorisierte Reparaturen.
- Produktferne Ingebrauchnahme und Aufstellung.
- Veränderungen durch produktferne Hitze oder Kälte, manuelle Krafteinwirkungen, inadäquate Reparaturen, ungeeignete Pflege mit Laugen oder Säuren entgegen der Pflege- und Reinigungsanweisung des Herstellers.
- Deplatzierte und ungenügende Wahl und Vorbereitung des Einbau- Aufstellungsortes, sowie seiner Instandhaltung.
- Unsachgemäßer Transport und Lagerung vor Einbau des Produkts nach Anlieferung und Übergabe.
- Höhere und fremde Gewalteinwirkung.
-
Nichtbeachtung (auch teilweise) der Aufbau- und Installationsanleitung
(diese sind auf der Internetseite https://www.baedermax.ch/ frei abrufbar) - Produkte, die nach dem Einbau vom ursprünglichen Montageort fortbewegt wurden
Ausdrücklich von dem Garantieversprechen ausgenommen sind darüber hinaus weitergehende Schadenersatzansprüche, wie z.B. Montagekosten, Sanierungskosten, Mietausfall, Folgekosten bei Überschwemmung, Aufwendungen für Gewerke, Arbeitsstunden, An- und Abfahrten etc. die durch Handwerker oder Dienstleister entstehen, sind grundsätzlich nicht in die Garantiebedingungen eingeschlossen und werden nicht durch Maxxwell AG ersetzt.
C.) Garantiezeiten
Die zwanzigjährige Garantie wird in folgende Zeiträume nach Datum und Nachweis des Erwerbes (Kaufbeleg) gestaffelt.
- 1-2 Jahre ab Kaufdatum im Garantiefall: Produktbezogene Materialkostenerstattung zu 100% oder Lieferung eines neuwertigen Ersatzproduktes bis frei Bordsteinkante.
- 3-6 Jahre ab Kaufdatum im Garantiefall: Produktbezogene Materialkostenerstattung zu 75% oder Lieferung eines neuwertigen Ersatzproduktes mit 25% Selbstbeteiligung bis frei Bordsteinkante.
- 6-10 Jahre ab Kaufdatum im Garantiefall: Produktbezogene Materialkostenerstattung zu 50% oder Lieferung eines neuwertigen Ersatzproduktes mit 50% Selbstbeteiligung bis frei Bordsteinkante.
- 10-20 Jahre ab Kaufdatum im Garantiefall: Produktbezogene Materialkostenerstattung zu 25% oder Lieferung eines neuwertigen Ersatzproduktes mit 75% Selbstbeteiligung bis frei Bordsteinkante.
D.) Garantieanspruch
Der Garantieanspruch ist bei der Maxxwell AG schriftlich, unter Nachweis des Kaufes (Kaufbeleg), geltend zu machen,
unter detaillierter Darlegung des Sachverhaltes und geeigneter Fotos inwiefern der Garantiefall eingetreten ist.
Garantieansprüche sind nicht übertragbar und nur gegenüber dem ersten Endabnehmer (Verbraucher) vereinbart.
Die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Maxxwell AG und dem Kunden zur Klärung eines Sachmangels
erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Maxxwell AG obliegt die Entscheidung über die Reparatur/Instandsetzung oder Tausch.
E.) Garantiegeltung
Dieses Garantieversprechen bezieht sich auschliesslich auf Mineralguss-Produkte, die nach dem 01.01.2016 erworben worden sind und auch nur auf Mineralguss-Produkte der Maxxwell AG, die in der Materialbeschreibung mit „Mineralguss“ gekennzeichnet sind
Andere Hersteller oder Lieferanten sind von diesem Garantieversprechen nicht umfasst und werden auch nicht in ihren Garantiezusagen unterstützt. Die Maxxwell AG tritt auch nicht für andere Garantieversprechen ein.
Über dieses Garantieversprechen hinaus übernimmt die Maxxwell AG keinerlei Haftung, insbesondere aus Delikt oder vertraglicher Beziehungen für den zufälligen Untergang das Produktes oder direkte und indirekte Mangelfolgeschäden.
Nicht abgedeckt durch das Garantieversprechen sind Schäden durch Unfälle, höhere Gewalt und Schäden durch im normalen Wohnbereich nicht übliche Umstände, wie auch beispielhaft gewerbliche Nutzung, Schimmel & Insektenbefall. Auch für rein optische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Farbveränderungen durch Lichteinwirkung, sowie raumklimatisch bedingte Veränderungen wird keine Garantie gewährt. Ebenso ausgenommen sind Risse die in Folge äusserer Gewalteinwirkung oder durch harte Gegenstände entstanden sind, Eindrücke bzw. Beschädigungen, Kerben, Brandflecken oder tiefe Kratzer.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird durch dieses Garantieversprechen nicht tangiert.
F.) Garantiebegrenzung
Insofern die Maxxwell AG ein mangelhaftes Produkt nicht reparieren oder unter Punkt C.) genannten Voraussetzungen ersetzen kann, wird unter Rückgabe des Produkts Wertersatz geleistet. Der Wertersatz ist nach den Maßstäben gemäß Punkt C.) auf Basis des Kaufbeleges zu errechnen.
G.) Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Garantieversprechen gilt das Recht der Schweiz. Der Gerichtsstand für Klagen, Auslegungen und Unstimmigkeiten aus diesem Garantieversprechen sind auschliesslich die Gerichte des Kantons Thurgau, Schweiz zuständig.